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Überstunden-Zuschlag berechnen — Nacht-, Sonntags- & Feiertagszuschlag

Stundenlohn und Überstunden eingeben, passende Zuschlagsarten auswählen — der Rechner kombiniert die steuerfreien Zuschläge nach § 3b EStG zur Gesamtvergütung.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zu Grundlohn und Überstunden

Zuschlagsart(en) auswählen, Satz bei Bedarf anpassen und je Kategorie die zugehörigen Stunden eintragen — die Vorschau rechts wird automatisch aktualisiert.

Regelmäßiger Arbeitslohn ohne Zuschläge.
Alle geleisteten Überstunden dieses Zeitraums.
Zuschlagsarten und Stunden je Kategorie

Vorgeschlagene Sätze nach § 3b EStG — bei abweichendem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag frei anpassbar.

25 %
40 %
50 %
125 %
150 %
Erschwerte Nachtarbeit (Vorschlag 40 %) gilt nur bei Arbeitsbeginn vor 4 Uhr. „Hohe Feiertage" (Vorschlag 150 %) = 24./31.12. jeweils ab 14 Uhr sowie 25.12., 1.1., 1.5. Treffen mehrere Zuschlagsarten in derselben Stunde zusammen, gilt nur der höchste Satz — solche Stunden nur einer Kategorie zuordnen.

Über § 3b EStG

§ 3b EStG stellt Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit steuerfrei, soweit sie den Grundlohn um höchstens den jeweiligen Prozentsatz übersteigen — dabei wird der Grundlohn für die Berechnung auf maximal 50 € je Stunde gedeckelt. Bleibt der tatsächliche Grundlohn bis 25 € je Stunde, sind die Zuschläge zusätzlich sozialversicherungsfrei (§ 1 SvEV); darüber werden sie beitragspflichtig, obwohl sie steuerfrei bleiben. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Treffen mehrere Zuschlagsarten in derselben Stunde zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Feiertag), gilt in der Praxis nur der höchste Satz — dieser Rechner geht davon aus, dass jede Stunde nur einer Kategorie zugeordnet wird.
  2. Kein automatischer Abgleich mit einem Feiertagskalender — welcher Tag ein Feiertag ist, muss selbst geprüft werden.
  3. Keine Berücksichtigung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen mit abweichenden Zuschlagssätzen.
  4. Ersetzt keine Lohnabrechnung und keine individuelle Steuer- oder Beitragsberatung.

Häufige Fragen

Welche Zuschlagssätze gelten nach § 3b EStG?

Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr: 25 %. Erschwerte Nachtarbeit zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Arbeit bereits vor 4 Uhr aufgenommen wurde: 40 %. Sonntagsarbeit: 50 %. Feiertagsarbeit: 125 %. Der 24. und 31.12. jeweils ab 14 Uhr sowie 25.12., 1.1. und 1.5.: 150 %.

Können mehrere Zuschläge gleichzeitig berechnet werden?

Ja, dieser Rechner summiert die Zuschläge mehrerer Kategorien, sofern sie unterschiedlichen Überstunden zugeordnet sind, z. B. 2 Stunden Nachtarbeit und 3 Stunden Sonntagsarbeit. Treffen mehrere Zuschlagsarten in derselben Arbeitsstunde zusammen, gilt in der Praxis nur der höchste Satz — solche Stunden sollten nur einer Kategorie zugeordnet werden.

Bis zu welchem Grundlohn sind Zuschläge steuerfrei?

Nach § 3b Abs. 2 EStG wird der Grundlohn für die Zuschlagsberechnung auf maximal 50 € je Stunde gedeckelt (Kappungsgrenze). Sozialversicherungsrechtlich gilt nach § 1 SvEV eine niedrigere Freigrenze von 25 € je Stunde — darüber bleiben die Zuschläge zwar steuerfrei, werden aber beitragspflichtig.

Ist der Überstunden-Zuschlagsrechner kostenlos und werden Daten übertragen?

Ja, die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal im Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.